ERZIEHUNGSBEISTAND NACH §27 i.V.m. §30 SGB VIII

Der Erziehungsbeistand unterstützt ein Kind oder einen Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsproblemen und bei der Verselbständigung. Dabei soll das soziale Umfeld einbezogen und nach Möglichkeit der Lebensbezug zur Familie erhalten bleiben. Die enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erziehungsbeistand bilden eine wichtige Grundlage für ein gutes Gelingen der Hilfe.