SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE NACH §27 i.V.m. §31 SGB VIII

Die sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien in ihren Erziehungsaufgaben, sowie

  • bei der Bewältigung von Alltagsproblemen,
  • bei Konflikten zwischen Eltern und Kindern,
  • bei der Entwicklung und Förderung der erzieherischen Kompetenzen der Eltern oder Bezugspersonen,
  • bei der Vermittlung von sozialen und integrativen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen,
  • bei der Vernetzung von Hilfsangeboten im Lebens- und Wohnumfeld,
  • bei der Entwicklung und Aktivierung familiärer und sozialer Ressourcen,
  • auch in Form von Krisenintervention
  • und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.

Grundprinzip von Familienhilfe ist eine aufsuchende, ambulante Betreuung mit dem Ziel, die Familien nicht zu entmündigen, sondern ihnen Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten. Entsprechend wichtig ist darum deren Mitarbeit.